.
About
MainMusical
KÜNSTLERISCHER AUSSCHUSS

Der künstlerische Ausschuss besteht aus den Leitungen der verschiedenen
Fachbereiche, den sogenannten Ressorts, die mit ihrer Expertise die
Qualität der MainMusical-Produktionen sichern.
Die Ressortleitungen begleiten unter der Führung der Gesamtleitung die gesamte
Produktion, nehmen die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten vor
und planen und leiten die Proben.
Während der Produktionsphase arbeiten die Ressorts in Eigenverantwortung, wobei
sie stets im kreativen und organisatorischen Austausch untereinander stehen.
Darüber hinaus werden in regelmäßigen Ausschusssitzungen gemeinsame Themen
geklärt und der zeitliche Rahmen überwacht.
Gesamtleitung
Christopher Abb
Um aus den einzelnen Gewerken ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das in sich stimmig ist und den Funken der Begeisterung überspringen lässt, bedarf es einer Gesamtleitung, die einerseits als Bindeglied fungiert, andererseits von Beginn an eine Vision des Stückes umsetzt.
Christopher Abb kann auf zahlreiche Jahre Erfahrung als Gesamtleitung zurückblicken und arbeitet eng mit den Ressortleitungen aus Musik, Tanz, Kostüm, Maske und Kulisse zusammen, während er außerdem gemeinsam mit den Fachleuten ein Licht- und Ton-Konzept ausarbeitet. So kann aus der Menge an involvierten Menschen, statt Chaos, ein künstlerisch schaffendes Gesamt-Team entstehen. Dabei gilt es, den rund hundert Mitwirkenden während des Probengeschehens eine klare Richtung vorzugeben, in der Jede*r mit seinen individuellen Fähigkeiten seinen Beitrag zu einer facettenreichen Komposition beiträgt. Die einzelnen künstlerischen Sparten greifen ineinander und arbeiten gemeinsam an einem farbenfrohen Bild aus Musik und Visualisierung.

Regie
Saskia Weinert, Christopher Abb
„Sehn wir doch das Große aller Zeiten auf den Brettern, die die Welt bedeuten“. ~ Friedrich Schiller
Musical ist große Gefühle und kleine Gänsehautmomente, eine Reise in eine ganz andere Welt. Diese Welt mit Leben zu füllen, ist die Aufgabe der Regie. Christopher Abb bereitet sich dazu schon lange vor der ersten Probe auf das aktuelle Stück vor und hat für jede Szene ein Bild vor Augen. Gemeinsam mit den Darstellenden – Ensemble wie auch Solist*innen – erwächst daraus nach und nach ein facettenreiches Bühnenerlebnis, das Publikum wie auch Darstellende fesselt und für einen Moment dem Alltag entreißt.
In der Probenarbeit unterstützt er, gemeinsam mit Regieassistenz Saskia Weinert, einerseits die Solist*innen auf ihrem persönlichen Weg hin zur Rolle. Das umfasst die Interpretation der Szene sowie das Rollenstudium und lässt den Schauspielenden die Freiheit, sich kreativ auszuleben. Aufgabe der Regie ist es aber auch, sensible Szenen zu begleiten und so zu erarbeiten, dass alle Involvierten sich wohl fühlen und ohne Scheu fallen lassen können.
Andererseits gilt es, die ausladende Bühne der Clingenburg zu beleben. Das Ensemble wird angeleitet, sodass sich für die eigene Rolle eine Geschichte ergibt, die sich authentisch in das Gesamtbild einfügt. Auf dem Schauplatz Markt kann der stattliche Musketier nur dann eine gute Figur abgeben, wenn er mit den emsigen Handelsleut und schüchternen Edeldamen interagieren kann. Ein klares Konzept und Vorstellung von der Szenerie gibt den Darstellenden die Möglichkeit, jeden Abend frisch und spontan, aber der Umgebung angemessen, zu agieren und damit jede Show zu etwas ganz Besonderen zu machen.

Orchesterleitung
Nicolas Jahn
„Das größte Verbrechen eines Musikers besteht darin, Noten zu spielen, statt Musik zu machen.“ ~ Isaac Stern
Wie es der berühmte Geiger so treffend formulierte, geht es bei der musikalischen Arbeit natürlich um notentechnische Präzision und Abstimmung innerhalb des Orchesters, aber die wahre Musik entsteht, wenn dabei Stimmung, Emotion und Passion den Taktstock führen. Das eingeschweißte MainMusical-Orchester spielt die Original-Partituren der großen Musicals bei jeder Show live. Unter Dirigent Nico Jahn musizieren dabei rund 35 Musiker*innen, die teils schon von der ersten MainMusicalProduktion an dabei waren, teils erst seit kurzem das Stammorchester bereichern. Alle sind langjährige, teils professionelle oder ausgezeichnete, Meister*innen ihres Instruments, die dabei nie den Spaß am gemeinsamen Musikmachen verloren haben. Neben dem Notenstudium und Proben mit den einzelnen Registern, ist Nico Jahn zudem essentiell für die Kommunikation zwischen den Resorts. Er achtet auf Stichwörter aus dem Schauspiel, um dem Orchester an der richtigen Stelle den Einsatz zu geben, setzt nötige musikalische Änderungen um und verbindet so die Musik mit dem Geschehen auf der Bühne.

Choreografie, Tanzleitung
Lucie Linke
„Der Tanz ist eine lebendige Sprache, […] eine künstlerische Aussage, die sich über den Boden der Realität emporschwingt, um auf einer übergeordneten Ebene in Bildern und Gleichnissen von dem zu sprechen, was den Menschen innerlich bewegt.“ ~ Mary Wigman
Ganz nach dem Motto der deutschen Ausdruckstänzerin hat sich auch das Musical den Tanz zu eigen gemacht, um einerseits tiefe Zerrissenheit und Tragik visuell zu manifestieren, aber andererseits auch Gemeinschaft, Freude und Begeisterung mitreißend darzustellen. Jedes Projekt hat seinen eigenen Stil in Musik und Geschichte, der sich auch im Tanz widerspiegelt. Mal bedarf es mehr klassischer Tanztechnik aus Ballett und Volkstanz, mal darf es etwas moderner sein mit Einflüssen des Jazz, Contemporary und Steppen. Zudem greifen die Tanzszenen eng ineinander mit dem Text und den dazugehörigen Schauspielszenen, aus denen der Tanz oft motiviert wird. Dazu stimmt Tanzleitung Lucie Linke die Choreografien mit Orchester und Regie ab und unterstützt durch das wöchentliche Training die Tanzenden nicht nur bei der Erarbeitung der Beweglichkeit und der technisch richtigen Form, sondern auch beim für die Szene passenden Ausdruck und Haltung.

Chor
Oliver Zahn
Ein essentieller Teil des Genres Musical ist ein imposanter Chor. Ob als fetziger Background-Gesang für eine schmissige Tanznummer, als Stimmen des Volkes in einer Revolte oder einer feierlichen Ensembleszene oder als kirchlicher Choral – der Chor verleiht durch seine Mehrstimmigkeiten und die Vielzahl individueller Stimmen einer Szene Tiefe und Brillianz. Oliver Zahn vereint dabei in sich die Fähigkeiten eines Komponisten, aus dessen Feder nicht selten noch neue Chorstimmen erwachsen, und eines motivierenden Chorleiters, der mit Freude an der Arbeit, den generationsübergreifenden Chor zu Höchstleistungen animiert. Auch das Studium der Mehrstimmigkeiten und Unterstützung zur Stimmtechnik bei den Solist*innen fällt in die Hände von Oliver Zahn.

Schwertkampfleitung, Waffenmeister
Jakob Albrecht, Jonas Ott
Spätestens seit dem Einzug auf der Clingenburg gehören eindrucksvolle Kampfchoreografien zu den Steckenpferden von MainMusical. Diese einerseits auf die Musik und die kämpfenden Charaktere anzupassen, andererseits die Sicherheit aller Involvierten an oberste Stelle zu setzen, ist die Aufgabe der beiden Schwertmeister Jakob Albrecht und Jonas Ott. Zu Beginn des Projektes werden mit allen Kämpfenden die Grundlagen des Showkampfes verinnerlicht, um die Körperbeherrschung und den flüssigen Umgang mit den Bühnen Waffen zu garantieren. Möglichst zeitnah wird dann mit dem Studium und Training der Choreografie begonnen, sodass sich die Kampf-Partner*innen miteinander einspielen und aufeinander verlassen können. Während der Shows gehört es zudem zu den Aufgaben der Waffenmeister, selbige zu pflegen, bei den widrigen Gegebenheiten auf der Burg vor Rost zu schützen und ihre einwandfreie Funktion ggf. durch Reparaturen aufrecht zu erhalten.

Kulisse
Philipp Weigang
Was in den Probenräumen noch mit Stühlen und Tischen gemimt wird, erwacht beim Umzug auf die Clingenburg durch die Bauten des Kulissenteams zum Leben. Nach der Konzeptuierung wird gehämmert, gebohrt, gesägt, gefeilt und gemalt. Die Kulissenteile müssen dabei nicht nur authentisch aussehen, sondern auch starken Belastungen durch Wetter und ggf. die Darstellenden, die sie bespielen, standhalten und ebenso handlich wie auch platzsparend sein. Jeder Zentimeter der Clingenburg wird vermessen und genau verplant.
Auf diese Weise verwandeln Philipp Weigang und sein Team die Clingenburg in ein Land aus einer anderen Zeit. Aus einem Bett oder Sarg erstehen verruchte Vampire, Spiegelkonstruktionen öffnen die Pforte zu faszinierenden Visionen und meterhohe Bühnenteile zaubern aus den Burgmauern einen wuseligen Marktplatz, ein ehrwürdiges Kloster oder eine sterile Irrenanstalt. Außerdem setzen die Kulissenmeister jedes Jahr neue Maßstäbe, die dem Publikum die Sprache verschlagen und zeitgleich oberste Sicherheitsstandards wahren: Meterlange Schiffe, die sich im rauen Wellengang wiegen, bevor ihr Mast unter Knarzen und Funkenflug bricht, brodelnde Kessel, aus denen bunter Rauch emporsteigt, Tragekonstruktionen, die Menschen in die Lüfte heben, oder Kreuze die zu brennen beginnen. Jedes Bühnenteil ist eine spezielle Maßanfertigung aus den Händen unserer Kulissenbauer!

Kostüme
Corinna Flicker, Monique Pfeiffer, Manuela Kusch
Ein anderes Land, eine andere Epoche, gesellschaftlicher Stand, Alter und nicht zuletzt die Persönlichkeit der Rolle – all das sind Aspekte, die für die Kostümauswahl eine große Rolle spielen und sowohl dem Publikum, als auch den Darstellenden die Möglichkeit geben, ganz in das Geschehen einzutauchen. Eine glänzende Rüstung lässt Kriegerinnen und Krieger mutig in den Bühnenkampf ziehen, das bezaubernde Hochzeitskleid lässt Herzen höher schlagen und die verschnörkelten Gewandungen der Fabelwesen geben den Darstellenden den richtigen Kick, um ganz in ihrer Rolle aufzugehen.
Vom ersten Tag der Produktion an beginnt damit die emsige Arbeit des Kostüm-Ressorts. Von ausnahmslos jedem Agierenden auf der Bühne werden Maße genommen und ein stimmiges Kostümbild konzipiert, damit von der Königin im prunkvollen Ballkleid bis zum Stagehand im Hintergrund alles in die Zeit passt. Außerdem soll sich Jede*r im Kostüm wohl fühlen, um sich ganz auf Spiel und Choreografie fokussieren zu können. Der Verein MainMusical verfügt über einen ausladenden Kostümfundus, aus dem Teile wiederverwendet und umgeschneidert werden können, Vieles wird aber auch neu angeschafft, geliehen oder gar komplett maßgeschneidert. Dabei müssen die Näher*innen auch immer die Praktikabilität im Auge behalten: Wird der Darsteller sich im Kostüm viel bewegen, tanzen oder auf dem Boden rangeln müssen? Gibt es sogenannte Quick Changes, die eine zügige Öffnungs- und Schließtechnik der Gewandung erfordern, damit die Darstellerin pünktlich zurück auf der Bühne ist? Auch Reparaturen der getragenen Kostüme fordern die Kostümabteilung bis zur letzten Show.

Maske
Regina Graßmann – „Haare & Make-up Bürgstadt“
Emily Flicker – Frisuren und Perücken
Das Genre Musical beheimatet viele mystische Gestalten, entstellte Gesichter und Schönheiten aus anderen Welten. Den nordischen Zauberer Merlin zieren zahlreiche Ruhnen und ein langer grauer Bart, die Hexe Elphaba hat grüne Haut, das Phantom der Oper entstellt verbrannte Haut über die Hälfte seines Gesichtes und Vampire und Monster verlangen nach dem gewissen Schatten von Bosheit und Verwesung. Schminke dient hier nicht nur dazu, die natürliche Schönheit der Darstellenden zu unterstreichen, sondern teils sogar zu überdecken, um der Rolle den Ausdruck zu verleihen, den sie benötigt. Darüber hinaus bedarf es für die hell beleuchtete Showbühne einer starken Grundierung, die das Glänzen im Scheinwerferlicht verhindert und die natürliche Mimik so unterstreicht, dass die Emotion der Darstellenden auch in der letzten Zuschauerreihe ankommen kann. Die Maskenleitung muss also Show für Show bis zu 50 Menschen für die Bühne herrichten, wobei aufwendigeres Make-up teils bis zu zwei Stunden Vorbereitung benötigt.
Um die Illusion auf der Bühne zu komplettieren, darf auch das richtige Haarstyling nicht fehlen. Wo das eigene Haar nicht ausreicht, werden Extentions oder teils selbst geknüpfte Perücken verwendet, es werden Bärte gestutzt und bezaubernde Frisuren gesteckt, die zusätzlich Tanz und Bühnenkampf standhalten müssen. Dafür betrachtet Emily Flicker jede*n Darstellende*n individuell und bereitet ein Haarkonzept vor.

Requisite
Laura Reinhart
Es sind die Details, die das Bühnengeschehen für den Zuschauenden zum Leben erwecken. Gegenstände, die zur Zeit und zu den Umständen einer Szene passen, komplettieren nicht nur das Bild auf der Bühne, sondern geben auch den Darstellenden die Möglichkeit, tiefer in die Szenerie einzutauchen. Brennende Fackeln, detailverliebte Händlerwaren, romantischer Blumenschmuck und zeitgemäße Werkzeuge runden das Gesamtkonzept einer Inszenierung ab und sind nicht selten auch essentiell für den Verlauf der Handlung. Wenn die heilige Elisabeth, die fürstliche Mutter der Armen, für ihr Rosenwunder verehrt wird, bedarf es der nötigen Requisite, um die Illusion des prall mit Rosen gefüllten Brotkorbs perfekt zu machen.

.
MainMusical
VORSTAND UND VORSTANDSAUSSCHUSS

Der Vorstand von MainMusical besteht aus sieben Personen,
die jeweils für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Neben den üblichen Verwaltungsaufgaben, die in jedem Verein anfallen,
hat der Vorstand für jede neue Bühnenproduktion wichtige zusätzliche Aufgaben
wahrzunehmen.
Diese bestehen v.a. darin:
– die Aufführungsmaterialien zu beschaffen,
– Sponsoren zu akquirieren,
– die Konzeption für die Inszenierung in allen Bereichen zu erstellen,
– die Rahmenbedingungen für einen optimalen Probenverlauf zu realisieren,
– die Probeorganisation und die Probeleitung zu gewährleisten,
– durch Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit größtmögliche Aufmerksamkeit und
Publikumsinteresse zu wecken,
– den gastronomischen Service für die Vorstellungen zu organisieren
– sowie in allen Bereichen durch eine solide
und sichere Finanzplanung die Wirtschaftlichkeit der Produktionen zu gewährleisten.
1. Vorsitzender
Christopher Abb

2. Vorsitzender
Tobias Fengler

Kassier
Thomas Rose

Schriftführerin
Lucie Linke

Beisitzer
Markus Fecher

Beisitzer
Christopher Kittner

Beisitzer
Sophia Illert

.
MainMusical
SATZUNG
7. Ausgabe vom Freitag, 13.01.2023
Inhaltsübersicht
§1 Name und Sitz des Vereins
§2 Aufgabe und Zweck des Vereins
§3 Mitgliedschaft
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§5 Austritt und Ausschluss
§6 Beitragspflicht
§7 Vorstand und Vorstandsausschuss
§8 Wahlen und Versammlungen
§9 Satzungsänderungen
§10 Ehrungen
§11 Allgemeine Bestimmungen
§12 Auflösung des Vereins
§13 Schlussbestimmung
§1 Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen „MainMusical e.V.“.
- Er wurde am 31.01.2010 mit dem Sitz in Kleinheubach, Kreis Miltenberg, gegründet.
- Der Vereinssitz wird nach Klingenberg a.Main, Kreis Miltenberg, verlegt.
- Der Verein ist in das Vereinsregister mit der Registernummer VR 200254 eingetragen und führt den Namen „MainMusical Kleinheubach e. V.“.
- Der Verein ist in das Vereinsregister mit der Registernummer VR 200254 eingetragen und führt künftig den Namen „MainMusical e.V.“.
§2 Aufgabe und Zweck des Vereins
- Der Verein hat zur Aufgabe, das kulturelle Leben in Klingenberg a.Main und im Raum Miltenberg durch die Erhaltung, Ausbreitung und Pflege der Musik und der Theaterkünste zu fördern.
- Zur Erreichung dieses Zieles verpflichtet sich der Verein Jugendliche und junge Erwachsene musikalisch, schauspielerisch und kulturell zugunsten der Allgemeinheit zu fördern und nach Möglichkeit eine Orchestergruppe zu unterhalten.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Für die Mitglieder kann ein Anspruch auf Auslagenersatz im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen bestehen. Ebenso können Mitglieder, die sich ehrenamtlich, nebenberuflich im gemeinnützigen Bereich des Vereins engagieren, im Rahmen der steuerlich zulässigen Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterfreibeträgen begünstigt werden. Die Inhaber von Vereinsämtern (Vorstandsmitglieder) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitgliederversammlung kann abweichend davon beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeiten eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. - Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.
§3 Mitgliedschaft
- Die Aufnahme als Mitglied in den Verein erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstandsausschuss. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstandsausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit.
- Der Verein besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche die Bestrebungen des Vereines unterstützen will, ohne sich selbst zu beteiligen.
- Bei der Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen ist auch die Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten notwendig.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Alle Mitglieder haben das Recht, allen Aufführungen des Vereins beizuwohnen und für den Verein in dessen Interesse zu werben.
Sie sind verpflichtet, die Arbeit des Vereins nach den in der Satzung festgelegten Richtlinien zu unterstützen. Die aktiven Mitglieder haben die Pflicht, an den festgesetzten Proben regelmäßig teilzunehmen. Fortgesetztes und unentschuldigtes Fernbleiben von den Proben kann den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. Jeder Besitzer eines vereinseigenen Instrumentes und/oder sonstigem Vereinseigentum ist dafür ohne Einschränkung verantwortlich. Das Noten-, Text-, und Regiematerial ist von allen schonend zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. - Die aktiven Mitglieder sind ferner verpflichtet, bei allen Veranstaltungen des Vereins je nach Einteilung mitzuwirken.
Sie dürfen ohne Genehmigung der Vorstandschaft keine Verpflichtungen eingehen, die den Interessen des Vereins zuwiderlaufen. - Die Bezuschussung des Vereins setzt keine Mitgliedschaft voraus.
- Die Vorstandschaft hat das Recht und die Pflicht, die Zuständigkeitsbereiche der aktiven Mitglieder im Rahmen der Projekte zu definieren.
§5 Austritt und Ausschluss
- Der Austritt aus dem Verein kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Geschäftsjahres gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung erfolgen. Er ist schriftlich zu erklären. Ferner endet die Mitgliedschaft mit dem Tod.
Mit dem Austritt erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten. Vereinseigentum ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. - Der Ausschluss aus dem Verein kann von der Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, und zwar:- wenn ein Mitglied durch Wahrnehmung eigener Interessen das Ansehen des Vereins schädigt, oder– wenn ein Mitglied sich vereinsschädigend verhält, oder– wenn ein Mitglied der Satzung zuwider handelt, oder– wenn ein Mitglied ohne erklärbaren Grund im Beitragsrückstand ist. Einspruch gegen den Ausschluss ist nur in der Mitgliederversammlung möglich.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruches des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen (Vereinseigentum).
§6 Beitragspflicht
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu zahlen.
- Die Beitragszahlung ist eine Beitragsschuld. Sie ist am Anfang eines jeden Geschäftsjahres § 11 Abs. 1 fällig.
§7 Vorstand und Vorstandausschuss
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist für sich alleine vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur vertreten soll wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist oder dazu Anweisungen gibt.
- Die Angelegenheiten des Vereines werden verwaltet
A) durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB und
B) durch den Ausschuss.Der Ausschuss besteht aus folgenden Personen:
A) dem 1. Vorsitzenden
B) dem 2. Vorsitzenden
C) dem Schriftführer
D) dem Kassier
E) bis zu drei Beisitzern, je nach Bedarf
Der Vorstand ist berechtigt für den Ausschuss weitere Berater hinzuzuziehen. - Jedes Mitglied des Ausschusses hat gleiches Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Der Ausschuss tritt nach Bedarf zusammen. Er beschließt über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern und gibt Richtlinien für die Vereinsarbeit. Sämtliche Sitzungsprotokolle sind vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen.
§8 Wahl und Versammlungen
- Der Vorstand beruft jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein.
Die Bekanntmachung des Termins für die Versammlung hat durch Bekanntmachung in Textform zwei Wochen vorher zu erfolgen. Die Einladung ist auch per E-Mail zulässig. Die Einladung ist an die zuletzt dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse zu richten. Bei der Berechnung der Einladungsfrist zählen der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung nicht mit. Bei Bedarf können innerhalb eines Jahres mehrere Mitgliederversammlungen einberufen werden.
Der Vorsitzende ist jederzeit verpflichtet eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt. - Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:a) die Berichte der Vorstandschaft entgegenzunehmen,b) die Vorstandschaft und die Revisoren zu entlastenc) die neue Vorstandschaft und zwei Revisoren zu wählend) Berufungen gegen abgelehnte Aufnahmeanträge und
Ausschlussentscheidungen zu entscheiden (siehe § 3 Ziff. 1)e) Satzungen und/oder Satzungsänderungen zu beschließen,f) Mitgliedsbeiträge festzusetzen,g) Anregungen zu geben und Vorschläge für die Vereinsarbeit vorzutragen. - Die Vorsitzenden und die Ausschussmitglieder werden auf 2 Jahre in der ordentlichen Mitgliederversammlung durch die anwesenden Vereinsmitglieder gewählt und bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt.
- Der Wahlvorgang ist von einem Wahlausschuss zu leiten, der aus der Mitgliederversammlung zu bilden ist. Stimmberechtigt für die Wahl der Vorstandschaft sind nur Mitglieder des MainMusical e.V.
- Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§9 Satzungsänderungen
- Eine Änderung der Satzung oder die Neufassung der Satzung ist nur mit einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder möglich.
- Die Änderung des Vereinszweckes ist nur mit einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder möglich. Dabei sind die steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich des Vereinszweckes zu berücksichtigen.
§10 Ehrungen
Verdiente aktive und passive Mitglieder können auf Vorschlag der Vor standschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§11 Allgemeine Bestimmungen
- Das Geschäftsjahr des MainMusical e.V. beginnt jeweils mit dem 1. Januar des Jahres.Die Überprüfung der Geld- und Kassengeschäfte obliegt den Revisoren, die bei der Wahl der Vorstandschaft zu wählen sind.
Der Wahlmodus ist der gleiche wie bei der Wahl der Vorstandschaft.
Die Revision sollte mit dem Ende des Geschäftsjahres erfolgen, jedoch stets vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung. - Das Vermögen des Vereines besteht aus Sachwerten verschiedener Art.
Die durch öffentliche Auftritte erzielten Einnahmen, die Mitgliedsbeiträge, die Spenden und sonstigen Zuwendungen dienen satzungsgemäß notwendigen Auslagen. - Alle Einnahmen und das Vereinsvermögen in Sachwerten, dürfen nur der Satzung entsprechend verwendet werden (siehe § 2 Ziff. 3 der Satzung).
§12 Auflösung des Vereines
- Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden (siehe § 41 BGB). Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich.
- Im Falle der Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, ist das Vermögen von der Stadt Klingenberg a.Main unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden, vorrangig zur Förderung der Musik und der dazugehörigen Jugendausbildung. Für eventuelle Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Gläubigern gegenüber nur das Vereinsvermögen.
§13 Schlussbestimmungen
Vorstehende Satzung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des MainMusical e.V. am 31.01.2010 beschlossen, zuletzt am 13.01.2023geändert, und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Klingenberg am Main, den 13.01.2023
1. Vorsitzender: Christopher Abb
2. Vorsitzender: Gerhard Merget
Schriftführer: Lucie Linke
Kassier: Thomas Rose
1. Beisitzer: Christopher Kittner
2. Beisitzer: Maximilian Hößbacher
3. Beisitzer: Torsten Klapprot
