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MainMusical

KÜNSTLERISCHER AUSSCHUSS


Der künstlerische Ausschuss besteht aus den Leitungen der verschiedenen Ressorts.
Die Ressortleitungen erarbeiten unter der Führung der Gesamtleitung im engeren Sinne die gesamte Produktion,
nehmen die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten vor und planen und leiten die Probenarbeit.

Jedes Ressort arbeitet während des ganzen Jahres in eigener Verantwortung und Organisation.
Darüber hinaus werden aber in regelmäßigen Ausschusssitzungen gemeinsame Themen,
sowie der Arbeitsfortschritt in den einzelnen Bereichen besprochen und abgeglichen.


Gesamtleitung

Christopher Abb


So wie ein Gemälde aus unzähligen Farbnuancen besteht, so lebt eine Inszenierung von der Zusammenführung ihrer einzelnen Elemente: Musik, Schauspiel, Gesang, Tanz, Licht, Ton, Kulisse, Kostüme und Maske. Der Produktionsleiter ist deshalb in erster Linie Künstler. Er hat eine klare Vorstellung davon, wie das Kunstwerk am Ende aussehen soll. Er lässt die einzelnen ‚Farbtöne‘ zusammenfließen und formt die Gestalt des Gemäldes. Zugleich ist er selbst das Bindeglied zwischen allen Bereichen. Der künstlerische Leiter hat stets das Gesamtbild im Auge. Er muss die Schönheit und individuelle Brillanz einer jeden Farbe erkennen und sie gegebenenfalls mit anderen vermischen.

Die Farbkomposition, die aus der Kombination dieser Farbnuancen entsteht, erweckt die nackte und kahle Leinwand zum Leben. Doch was wäre ein Künstler ohne seine Farben? Unsere Farbpalette besteht aus zahlreichen Individuen, die vielfältigste Qualitäten und Ideen in das Gesamtwerk einbringen. Die so entstehende kreative Energie des Ensembles wird vom Gesamtleiter aus der ständigen Interaktion gebündelt. Wie der Schöpfer eines Gemäldes den Pinsel führt, so lenkt der Gesamtleiter während des Probeprozesses die rund 100 Mitwirkenden zum gemeinsamen Ziel. Da ein Kunstwerk mehr ist als das zufällige Gemisch von Farben, bedarf es einer leitenden Kraft, die bewusst jeden einzelnen Pinselstrich setzt. So kann aus Chaos und Unordnung Kunst entstehen, die nicht nur ästhetisch anspricht, sondern auch die Seele berührt.


Ausschuss_Gesamt+Regie

Regie

Christopher Abb


Schauspiel kann man nicht beschreiben – man muss es erleben.

Dieses Erlebnis zu spüren und teilen zu dürfen mit einem begeisterten Publikum, das bereit ist, sich in eine völlig andere Welt entführen, sich täuschen zu lassen und sich in der Geschichte zu verlieren, ist unbeschreiblich..

Der Regisseur nimmt dabei die wichtige Rolle ein, jeden Schauspieler während des Probenprozesses zu begleiten und ihn so vorzubereiten, dass auf der Bühne dieses Erlebnis erfahrbar gemacht wird. Mit der hohen Kunst des Schauspiels kann ein Darsteller auf der Bühne zu einer anderen Person werden, sich auf eine authentische Weise verändern oder ganz blank und authentisch menschliche Gefühle zeigen.

Nicht das schwarz-weiß Malen von Gut und Böse, sondern die Facetten, Graufstufen und Farben machen ein Stück sehenswert. Der Regisseur ist bei uns sogleich Schauspielcoach und erarbeitet Szenen, Monologe und Liedinterpretationen zugleich. Schauspiel ist aber nicht nur, was in den Szenen passiert – es passiert in jedem Moment auf der Bühne, denn das ganze Stück über darf niemand aus seiner Rolle fallen, ob Solist oder Ensemble. Daher ist es so wichtig, dass alle Bereiche schauspielerisch gefördert werden. Uns ist wichtig, dass Schauspiel authentisch und spontan bleibt. Jeder soll bei uns die Freiheit bekommen, sich kreativ zu entfalten, und seine eigene Interpretation einer Rolle zu entwickeln und zu entdecken. Dabei wird man fachmännisch unterstützt und angeleitet.

Es ist klar, dass jede Aufführung einzigartig ist; jeder Moment auf der Bühne etwas Besonderes, jeder Szenenapplaus ein Beweis des übersprungenen Funkens. Eine Wiederholung eines solchen Erlebnisses ist unmöglich, es kann nur die Erinnerung bleiben. Das Schauspiel hält dem Mensch ein Spiegel vor um ihm die Welt,  und auch ein wenig sich selbst, wie er vielleicht eigentlich ist, oder was in ihm schlummert, aufzuzeigen. Die Erkenntnis, die jeder für sich davon trägt, ist also genau so einzigartig wie jede Auffühung.


Ausschuss_Gesamt+Regie

Musikalische Leitung

Oliver Zahn


 „Das größte Verbrechen eines Musikers ist es, Noten zu spielen, statt Musik zu machen.“
(Isaac Stern (*1920), amerik. Violinist russ. Herk.)

Unser Orchester spielt zwar nach Noten, doch es ist die Musik, die dabei zu jeder Zeit im Vordergrund steht.

Ein Musical ist wie ein großes Gebäude, dessen „Bauteile“ die verschiedenen Ensembles sind. Und was wäre ein solches Projekt ohne das Orchester, das – um bei diesem Bild zu bleiben – sozusagen das Fundament bildet; auf ihm baut alles andere auf.

In wöchentlichen Proben werden wir sämtliche Stücke erarbeiten und an ihnen „schleifen“, sodass wir in den Aufführungen noch immer nach Noten spielen – aber Musik erzeugen!

Da Live-Musik nicht nur eine gewisse Flexibilität schafft, sondern auch zu einem echten Musical einfach dazugehört, spielt das MainMusical-Orchester bei jeder Aufführung live. Je nach Show auch in unterschiedlicher Besetzung.

Während bei unserem jährlichen, großen Musicalprojekt ein über 20-köpfiges Orchester zum Einsatz kommt, wird beim Musicaldinner auf eine etwas kleinere Gala-Besetzung zurückgegriffen. Auch aus dem Grund, dass das Orchester als kleine Besonderheit während des Dinners auf der Bühne platziert ist.


Ausschuss_Orchester+Chor

Choreografie, Tanzleitung

Lucie Linke


„Der Tanz ist eine lebendige Sprache, die vom Menschen gesprochen wird – eine künstlerische Aussage, die sich über den Boden der Realität emporschwingt, um auf einer übergeordneten Ebene in Bildern und Gleichnissen von dem zu sprechen, was den Menschen innerlich bewegt und zur Mitteilung drängt.“

Zu Beginn des Musicalprojektes wird das Gesamtensemble in verschiedene Tanzgruppen eingeteilt, die alle Tänze und Ensembleszenen der zukünftigen Produktion abdeckt.
Durch ein Aufwärmtraining zu Beginn des Trainings schulen die Tänzer 
ihren Körper, ihre Technik und ihre Beweglichkeit. So lernen sie die Grundtechniken des Tanzes kennen und lernen auch, diese in einer Choreografie ausdrucksstark zu präsentieren.

Nun werden – je nach Niveau der Tanzgruppe – Choreografien erarbeitet. Dabei kommt es nicht auf Schnelligkeit an, da unsere Tänzer und unser Ensemble viele Monate Zeit haben, diese zu erlernen. Über den Probenzeitraum werden diese dann immer weiter perfektioniert, ausgebaut, und mit dem nötigen Ausdruck gefüllt, denn Tanz ist nie nur eine Abfolge verschiedener Schritte. Oft muss der Tanz mit den Schauspielszenen abgestimmt werden, weil im Musical alles ineinander übergeht. So entsteht eine organische Produktion mit viel Zusammenhalt!
Diese werden nun mit dem Orchester und den Schauspielern bei den Proben verfeinert und zu einem großen Musicalerlebnis zusammengefügt. So fließt alles ineinander – Tanz, Gesang und Schauspiel.


Ausschuss_Tanz

Chor

Oliver Zahn


Allein schon die Wortbedeutung von „Chor“ (griech. urspr. Tanzplatz, Reigen, Reigentänzer ) wird bei uns ernst genommen. Wo sonst besteht fast der komplette Chor aus Tänzer/innen? Eines unserer Merkmale. Jeder Chorsänger, jede Chorsängerin ist gleichzeitig auch Tänzer/in. Doch so ganz vermischen wir Tanz und Gesang nun doch nicht. Der Chorleiter überlässt gerne die Choreographie der Tanzleitung und kümmert sich stattdessen lieber um stimmbildende Einsingübungen und das Einstudieren der Lieder. Auch geben wir dem Ausdruck „Gemischter Chor“ einen besonderen Charakter. Denn wir können nicht nur behaupten, dass von Sopran bis Bass alles besetzt ist, sondern sich der Chor auch über sämtliche Altersklassen erstreckt. Ein Spaß also für Jung und „Alt“ (ein böses Wort)!


Ausschuss_Orchester+Chor

Kulisse

Lukas Sorger, Marc Linke


Die Arbeiten beginnen schon zu Beginn des Produktionsjahres und bis zum Schluss wird fleißig gehämmert, gefeilt und gepinselt. Mit viel Liebe zum Detail werden die Kulissen für jede Produktion von dem Kulissenteam selbst angefertigt.

Zur Unterstützung des Kulissen-Teams werden zudem sogenannte „Kulissentage“ organisiert. An diesen Terminen unterstützt das gesamte Ensemble das Team beim Bemalen von Kulissenteilen oder gar bei der Anfertigung einzelner Kulissen.

Einen Roman lebendig und somit für den Zuschauer greifbar zu machen bedarf die Bretter, die die Welt bedeuten – wie es ein Sprichwort sagt. Diese Bretter werden mit Leben gefüllt, doch nicht nur durch die Darsteller, auch die Kulissenteile erzählen die Geschichte mit.

Wie essentiell wichtig für die endgültige Verwirklichung des Stückes jedes Bühnenelement ist, erkennt man als Darsteller sobald Einzug in die Clingenburg gehalten wird und man das erste Mal vor Meter hohen Kulissen spielen darf. Dann dienen nicht mehr ein paar Stühle und Tische als Bootsersatz, dann kann man in ein sechs Meter langes und mit Mast drei Meter hohes Schiff steigen. Dann sieht man die verschiedenen Orte, an denen gespielt wird. Allem davor in der Theorie ausgemalten, wird ein Gesicht gegeben. Man denkt sich nicht nur das Karmeliterkloster mit seinen hohen, großen Kirchenfenstern, man steht in und auf ihm!

Um diesen Moment wahr zu machen bedarf es einer Meisterleistung an Kulissenbau. Denn alles was irgendwann auf der Bühne zum Einsatz kommt muss auch irgendwo wieder verstaut werden. Viele Scharniere zum Umklappen wurden also verbaut, jeder Zentimeter Platz im Off-Bereich ist auf’s Genauste eingeplant. Die Bühnenteile sind handgearbeitete Maßanfertigungen!


Ausschuss_Kulisse

Kostüme

Melina Schmidt, Manuela Kusch


Ein besonderes Erkennungsmerkmal einer Rolle auf der Bühne ist nicht nur sein Agieren, Gesang oder Tanz, auch die Kleidung ist ein nicht wegzudenkender Bestandteil bei der Verkörperung der Rollen. Kostüme sind für beide Seiten wichtig: Einerseits helfen sie den Akteuren selbst – es ist das letzte, was sie völlig eintauschen lässt in ihre Rollen, ihnen den letzten Kick gibt, jemand anders zu sein und auch sein zu dürfen, ohne Scheu und ohne Furcht.

Andererseits sagt Kleidung auch dem Zuschauer viel über die Rolle. Kleider machen Leute und so machen Kostüme Rollen – ein weißes Kleid ist Merkmal eine Braut, eine Federkrone ein Accessoire eines Häuptling, ein Kartoffelsack die spärliche Bekleidung eines Bettlers, ein prunkvoller Umhang Zeichen eines großen gierigen Vampir und ein prachtvolles Kleid mit Diamantenschmuck zeichnet eine Königin aus.

Es ist eine höchst anspruchsvolle und sehr wichtige Aufgabe, für jeden Darsteller das perfekte Kostüm zu finden. Sobald das neue Produktionsjahr startet, beginnt auch die Arbeit – Maße der Darsteller nehmen, sich mit den Rollen und deren Anforderungen auf der Bühne auseinandersetzen, und schließlich die passenden Kostüme finden. Über die letzten Jahre hat sich ein großer Fundus angesammelt und so können durch kleinere Änderungen manche Kostüme für eine neue Rolle wieder verwendet werden. Vieles wird aber auch zum Großteil selbst genäht, neu angeschafft oder von anderen Musicalproduktionen geliehen.


Ausschuss_Kostüm

Maske

Monique Haas, Natascha Repp

Monique Haas – Haarmonique
Natascha Repp – Zweithaar Spezialistin

Das Genre Musical bietet eine große Plattform für mystische Gestalten, Fabelwesen und surreale Figuren, die sich häufig durch ihr Aussehen von den anderen hervorhoben. Ein Graf von Krolock benötigt den gewissen Hauch von Moder in seinem Gesicht, die Hexe Elphaba hat grüne Haut, das Phantom eine verbrannte Gesichtshälfte und Milady de Winters Schulter ziert ein Brandmal. Es gibt unzählige Beispiele bei denen die Maske vor jeder Show aufs Neue gefordert wird. Ein aufwendiges Make Up kann für den Darsteller bedeuten, bis zu zwei Stunden ruhig auf dem Schminkstuhl sitzen zu müssen, bis alle Hautstellen, die nicht vom Kostüm bedeckt sind, richtig geschminkt sind. Doch nicht nur die besonderen Gestalten müssen sich vor den Aufführungen in der Maske einfinden. Da das grelle Scheinwerferlicht oder auch dunkle Bühnenatmosphäre Farben verschluckt, bedarf es einer Grundierung, gegen das Glänzen Puder, und, um Mimik über die weite Strecke sichtbar zu machen, das Nachfahren der Gesichtskonturen. Zu dem Standardprogramm kommen dann rollenspezifische Merkmale, und so wird Bettlern etwas Schmutz ins Gesicht gemalt und verruchten Damen roter Lippenstift aufgetragen.

Zur Maske gehört auch das Hairstyling. Wenn das Eigenhaar nicht zur gewünschten Frisur gesteckt werden kann, erfolgt der Einsatz von Haarteilen und teils selbstgeknüpften Perücken.

Seit Beginn für Maske verantwortlich ist die Friseurmeisterin Monique Haas vom Friseursalon Haarmonique in Kleinheubach. Sie denkt sich die zu den Rollen passenden Masken aus, schminkt einen Großteil selbst und lernt dem Ensemble jährlich in extra dafür vorgesehenen Stunden, wie es sich selbst mit der speziellen Theaterschminke bühnenfertig machen kann.


Ausschuss_Maske

Requisite

Martina Fengler


Wenn auf der Bühne eine Szene zu sehen ist, dann führen viele Details zu einem stimmigen Bild. Alle Gegenstände, die benutzt werden, müssen ebenfalls zu der Zeit und Handlung der jeweiligen Szene passen.  Und dennoch können mit gezielt eingesetzten Requisiten stimmungsvolle Bilder erzeugt werden. Brennende Fackeln, lebensgroße Kreuze, klirrende Schwerter oder detailverliebte Händlerwaren runden das Gesamtkonzept einer Inszenierung ab.

Für die Darsteller ist es besonders wichtig, dass die Requisiten immer im richtigen Moment am vereinbarten Platz bereit liegen.


Martina4x5T

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MainMusical

VORSTAND UND VORSTANDSAUSSCHUSS


Der Vorstand des Vereins besteht aus sieben Personen,
die jeweils für 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Neben den üblichen Verwaltungsaufgaben, die in jedem Verein anfallen,
hat der Vorstand für jede neue Produktion wichtige Aufgaben wahrzunehmen.

Diese bestehen v.a. darin:
– die Aufführungsmaterialien zu beschaffen,
– Sponsoren zu akquirieren,
– die Konzeption für die Inszenierung in allen Bereichen zu erstellen,
– die Rahmenbedingungen für die Proben zu organisieren,
– die Probeorganisation und die Probeleitung zu gewährleisten,
– durch Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit größtmögliche Aufmerksamkeit und Publikumsinteresse zu erzeugen,
– den Service für die Vorstellungen zu organisieren
– sowie in allen Bereichen durch eine gute
und sichere Finanzplanung die Wirtschaftlichkeit der Produktionen zu gewährleisten.


1. Vorsitzender

Christopher Abb

2. Vorsitzender

Tobias Fengler

Kassier

Thomas Rose

Schriftführerin

Lucie Linke

Beisitzer

Maximilian Hößbacher

Beisitzer

Christopher Kittner

Beisitzer

Thorsten Klapproth

Ständige Berater*innen

Tobias Fengler
Bernhard Oberländer
Corinna Flicker
Dominik Flicker
Kira Krüger-Schlegel
Sabrina Tessari
Sophia Illert

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MainMusical

SATZUNG

7. Ausgabe vom Freitag, 13.01.2023

Inhaltsübersicht

§1 Name und Sitz des Vereins 

§2 Aufgabe und Zweck des Vereins 

§3 Mitgliedschaft 

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 

§5 Austritt und Ausschluss 

§6 Beitragspflicht 

§7 Vorstand und Vorstandsausschuss 

§8 Wahlen und Versammlungen

§9 Satzungsänderungen

§10 Ehrungen

§11 Allgemeine Bestimmungen

§12 Auflösung des Vereins

§13 Schlussbestimmung

 

 

§1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „MainMusical e.V.“.
  2. Er wurde am 31.01.2010 mit dem Sitz in Kleinheubach, Kreis Miltenberg, gegründet.
  3. Der Vereinssitz wird nach Klingenberg a.Main, Kreis Miltenberg, verlegt.
  4. Der Verein ist in das Vereinsregister mit der Registernummer VR 200254 eingetragen und führt den Namen „MainMusical Kleinheubach e. V.“.
  5. Der Verein ist in das Vereinsregister mit der Registernummer VR 200254 eingetragen und führt künftig den Namen „MainMusical e.V.“.

§2 Aufgabe und Zweck des Vereins

  1. Der Verein hat zur Aufgabe, das kulturelle Leben in Klingenberg a.Main und im Raum Miltenberg durch die Erhaltung, Ausbreitung und Pflege der Musik und der Theaterkünste zu fördern.
  2. Zur Erreichung dieses Zieles verpflichtet sich der Verein Jugendliche und junge Erwachsene musikalisch, schauspielerisch und kulturell zugunsten der Allgemeinheit zu fördern und nach Möglichkeit eine Orchestergruppe zu unterhalten.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Für die Mitglieder kann ein Anspruch auf Auslagenersatz im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen bestehen. Ebenso können Mitglieder, die sich ehrenamtlich, nebenberuflich im gemeinnützigen Bereich des Vereins engagieren, im Rahmen der steuerlich zulässigen Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterfreibeträgen begünstigt werden. Die Inhaber von Vereinsämtern (Vorstandsmitglieder) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitgliederversammlung kann abweichend davon beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeiten eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

§3 Mitgliedschaft

  1. Die Aufnahme als Mitglied in den Verein erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstandsausschuss. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstandsausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit.
  2. Der Verein besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche die Bestrebungen des Vereines unterstützen will, ohne sich selbst zu beteiligen.
  3. Bei der Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen ist auch die Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten notwendig.

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Alle Mitglieder haben das Recht, allen Aufführungen des Vereins beizuwohnen und für den Verein in dessen Interesse zu werben.
    Sie sind verpflichtet, die Arbeit des Vereins nach den in der Satzung festgelegten Richtlinien zu unterstützen. Die aktiven Mitglieder haben die Pflicht, an den festgesetzten Proben regelmäßig teilzunehmen. Fortgesetztes und unentschuldigtes Fernbleiben von den Proben kann den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. Jeder Besitzer eines vereinseigenen Instrumentes und/oder sonstigem Vereinseigentum ist dafür ohne Einschränkung verantwortlich. Das Noten-, Text-, und Regiematerial ist von allen schonend zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. Die aktiven Mitglieder sind ferner verpflichtet, bei allen Veranstaltungen des Vereins je nach Einteilung mitzuwirken.
    Sie dürfen ohne Genehmigung der Vorstandschaft keine Verpflichtungen eingehen, die den Interessen des Vereins zuwiderlaufen.
  3. Die Bezuschussung des Vereins setzt keine Mitgliedschaft voraus.
  4. Die Vorstandschaft hat das Recht und die Pflicht, die Zuständigkeitsbereiche der aktiven Mitglieder im Rahmen der Projekte zu definieren. 

§5 Austritt und Ausschluss

  1. Der Austritt aus dem Verein kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Geschäftsjahres gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung erfolgen. Er ist schriftlich zu erklären. Ferner endet die Mitgliedschaft mit dem Tod.
    Mit dem Austritt erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten. Vereinseigentum ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  2. Der Ausschluss aus dem Verein kann von der Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, und zwar:- wenn ein Mitglied durch Wahrnehmung eigener Interessen das Ansehen des Vereins schädigt, oder – wenn ein Mitglied sich vereinsschädigend verhält, oder – wenn ein Mitglied der Satzung zuwider handelt, oder – wenn ein Mitglied ohne erklärbaren Grund im Beitragsrückstand ist. Einspruch gegen den Ausschluss ist nur in der Mitgliederversammlung möglich.
  3. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruches des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen (Vereinseigentum). 

§6 Beitragspflicht

  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu zahlen.
  2. Die Beitragszahlung ist eine Beitragsschuld. Sie ist am Anfang eines jeden Geschäftsjahres § 11 Abs. 1 fällig. 

§7 Vorstand und Vorstandausschuss

  1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist für sich alleine vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur vertreten soll wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist oder dazu Anweisungen gibt.
  2. Die Angelegenheiten des Vereines werden verwaltet
    A)  durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB und
    B)  durch den Ausschuss.Der Ausschuss besteht aus folgenden Personen:
    A)  dem 1. Vorsitzenden
    B)  dem 2. Vorsitzenden
    C)  dem Schriftführer
    D)  dem Kassier
    E)  bis zu drei Beisitzern, je nach Bedarf
    Der Vorstand ist berechtigt für den Ausschuss weitere Berater hinzuzuziehen.
  3. Jedes Mitglied des Ausschusses hat gleiches Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Der Ausschuss tritt nach Bedarf zusammen. Er beschließt über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern und gibt Richtlinien für die Vereinsarbeit. Sämtliche Sitzungsprotokolle sind vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen.

§8 Wahl und Versammlungen

  1. Der Vorstand beruft jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein.
    Die Bekanntmachung des Termins für die Versammlung hat durch Bekanntmachung in Textform zwei Wochen vorher zu erfolgen. Die Einladung ist auch per E-Mail zulässig. Die Einladung ist an die zuletzt dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse zu richten. Bei der Berechnung der Einladungsfrist zählen der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung nicht mit. Bei Bedarf können innerhalb eines Jahres mehrere Mitgliederversammlungen einberufen werden.
    Der Vorsitzende ist jederzeit verpflichtet eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt.
  2. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:a)  die Berichte der Vorstandschaft entgegenzunehmen,b)  die Vorstandschaft und die Revisoren zu entlasten c)  die neue Vorstandschaft und zwei Revisoren zu wählen d)  Berufungen gegen abgelehnte Aufnahmeanträge und
    Ausschlussentscheidungen zu entscheiden (siehe § 3 Ziff. 1) 
    e)  Satzungen und/oder Satzungsänderungen zu beschließen, f)  Mitgliedsbeiträge festzusetzen, g)  Anregungen zu geben und Vorschläge für die Vereinsarbeit vorzutragen.
  3. Die Vorsitzenden und die Ausschussmitglieder werden auf 2 Jahre in der ordentlichen Mitgliederversammlung durch die anwesenden Vereinsmitglieder gewählt und bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt.
  4. Der Wahlvorgang ist von einem Wahlausschuss zu leiten, der aus der Mitgliederversammlung zu bilden ist. Stimmberechtigt für die Wahl der Vorstandschaft sind nur Mitglieder des MainMusical e.V.
  5. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§9 Satzungsänderungen

  1. Eine Änderung der Satzung oder die Neufassung der Satzung ist nur mit einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder möglich.
  2. Die Änderung des Vereinszweckes ist nur mit einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder möglich. Dabei sind die steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich des Vereinszweckes zu berücksichtigen. 

§10 Ehrungen

Verdiente aktive und passive Mitglieder können auf Vorschlag der Vor standschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 

§11 Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Geschäftsjahr des MainMusical e.V. beginnt jeweils mit dem 1. Januar des Jahres.Die Überprüfung der Geld- und Kassengeschäfte obliegt den Revisoren, die bei der Wahl der Vorstandschaft zu wählen sind.
    Der Wahlmodus ist der gleiche wie bei der Wahl der Vorstandschaft.
    Die Revision sollte mit dem Ende des Geschäftsjahres erfolgen, jedoch stets vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung.
  2. Das Vermögen des Vereines besteht aus Sachwerten verschiedener Art.
    Die durch öffentliche Auftritte erzielten Einnahmen, die Mitgliedsbeiträge, die Spenden und sonstigen Zuwendungen dienen satzungsgemäß notwendigen Auslagen.
  3. Alle Einnahmen und das Vereinsvermögen in Sachwerten, dürfen nur der Satzung entsprechend verwendet werden (siehe § 2 Ziff. 3 der Satzung). 

§12 Auflösung des Vereines

  1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden (siehe § 41 BGB). Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich.
  2. Im Falle der Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, ist das Vermögen von der Stadt Klingenberg a.Main unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden, vorrangig zur Förderung der Musik und der dazugehörigen Jugendausbildung. Für eventuelle Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Gläubigern gegenüber nur das Vereinsvermögen.

§13 Schlussbestimmungen

Vorstehende Satzung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des MainMusical e.V. am 31.01.2010 beschlossen, zuletzt am 13.01.2023 geändert, und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Klingenberg am Main, den 13.01.2023

1. Vorsitzender: Christopher Abb
2. Vorsitzender: Gerhard Merget
Schriftführer: Lucie Linke
Kassier: Thomas Rose
1. Beisitzer: Christopher Kittner
2. Beisitzer: Maximilian Hößbacher
3. Beisitzer: Torsten Klapprot

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